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Novellierung EU-Datenschutz

 Das Europäische Parlament hat am 14. April 2016 einen neuen Datenschutz-Rechtsrahmen verabschiedet:

VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung), Korrektur der Sprachfassungen

RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat zu der am 14. April 2016 durch das Europäische Parlament verabschiedeten Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eine Broschüre herausgegeben.

Hier finden Sie einzelne Hinweise zur Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung!

 

Die Datenschutzkonferenz hat Kurzpapiere zur DS-GVO verabschiedet:

 

Die Datenschutz-Grundverordnung kurz erläutert.

 

Der parlamentarische Prozess lässt sich in dem Dokumentarfilm "Democracy - im Rausch der Daten" nachvollziehen.

Das Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU - DSAnpUG-EU) vom 30. Juni 2017 ist am 5. Juli 2017 veröffentlicht worden und trat am 25. Mai 2018 in Kraft.

Der Sächsische Landtag hat am 26. April 2018 das Gesetz zur Anpassung landesrechtlicher Vorschriften an die DS-GVO, darunter als Artikel 1 das Sächsische Datenschutzdurchführungsgesetz angenommen, welches am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist.

Die Datenschutzaufsichtsbehörden haben in einem 10-Punkte-Papier Anregungen für Unternehmen zur Vorbereitung auf die DS-GVO zusammengestellt.