Nach Art. 37 Abs. 7 DS-GVO hat ein Verantwortlicher oder ein Auftragsverarbeiter die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten nicht nur zu veröffentlichen, sondern auch der Aufsichtsbehörde mitzuteilen. Dazu stellt die Sächsische Datenschutzbeauftragte einen Online-Formular-Service bereit, der es Verantwortlichen ermöglicht, die Meldung einfach und bequem direkt online durchzuführen. Wenn Sie dieses Formular online ausfüllen, erhalten wir Ihre Formulardaten elektronisch, was uns die weitere Verarbeitung erheblich erleichtert. Die Anforderungen nach Art. 37 Abs. 7 DS-GVO sind damit erfüllt.
Eine Kopie der Meldung wird als PDF-Dokument per E-Mail ausschließlich an die einzugebende E-Mail-Adresse der meldepflichtigen Stelle gesendet.
Die E-Mail-Adressen eines Meldenden / des benannten Datenschutzbeauftragten sind im Sinne der DS-GVO keine Pflichtangaben und erhalten daher keine Kopie der Meldung.
Bei Fragen bezüglich des Eingangs der Meldung setzen Sie sich bitte zunächst mit der meldepflichtigen Stelle in Verbindung, die den Erhalt über die eingegebene Email-Adresse prüfen kann.
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