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Meldung Datenschutzverstoß durch Verantwortliche

Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten hat der Verantwortliche gemäß Art. 33 DS-GVO unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden, nachdem ihm die Verletzung bekannt wurde, dies der Aufsichtsbehörde zu melden, es sei denn, dass die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen führt.

Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte bietet einen Online-Service an, der es Verantwortlichen ermöglicht, dies einfach und bequem direkt durchzuführen.
Zum Online-Formular.