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Liste Verarbeitungsvorgänge Datenschutz- Folgenabschätzung

Gemäß Art. 35 Abs. 4 DSGVO veröffentlicht jede Aufsichtsbehörde eine Liste der Verarbeitungsvorgänge, für die gemäß Art. 35 Abs. 1 DS-GVO eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchzuführen ist. Der Inhalt dieser Liste wird entsprechend gegebener Notwendigkeiten zwischen den Datenschutzaufsichtsbehörden abgestimmt und fortgeschrieben.

 

Verarbeitungsvorgänge für die eine DSFA durchzuführen ist (PDF-Datei)

Version 1.1 vom 17.10.2018, ersetzt die Liste vom 18.07.2018

 

Begleittext zur Liste