Liste Verarbeitungsvorgänge Datenschutz- Folgenabschätzung
Gemäß Art. 35 Abs. 4 DSGVO veröffentlicht jede Aufsichtsbehörde eine Liste der Verarbeitungsvorgänge, für die gemäß Art. 35 Abs. 1 DS-GVO eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchzuführen ist. Der Inhalt dieser Liste wird entsprechend gegebener Notwendigkeiten zwischen den Datenschutzaufsichtsbehörden abgestimmt und fortgeschrieben.
Verarbeitungsvorgänge für die eine DSFA durchzuführen ist (PDF-Datei)
Begleittext zur Liste