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Neues Jahr – neue Aufgaben: Sächsische Behörden müssen Transparenzgesetz umsetzen

28.12.2022

Am 1. Januar 2023 tritt das Sächsische Transparenzgesetz in Kraft. Bürgerinnen und Bürger erhalten damit auch in Sachsen ein Informationszugangsrecht. Fortan können sie bei transparenzpflichtigen Stellen die Herausgabe bestimmter Informationen beantragen. Das umfasst beispielsweise Gutachten, Studien, Berichte oder Bescheide. Bis Ende 2026 muss zudem eine Transparenzplattform eingerichtet sein, über die die öffentliche Verwaltung vorhandene Informationen online bereitstellt.

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Informationen und Downloads zum Transparenzgesetz