Private Kameras immer häufiger Fall für Sachsens Datenschutzbeauftragte
Bei der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten, Dr. Juliane Hundert, gehen immer mehr Beschwerden zu Videoüberwachungen ein.
Bei der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten, Dr. Juliane Hundert, gehen immer mehr Beschwerden zu Videoüberwachungen ein.
Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte hat zum Jahresanfang den Vorsitz der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Länder übernommen.
Videoüberwachung ist grundsätzlich ein immenser Eingriff in die Privatsphäre. Entsprechend hoch sind die datenschutzrechtlichen Anforderungen – auch für Kommunen.
Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte ist ab dem 1. Januar 2023 nach § 4 Absatz 3 Satz 1 Nr. 3 Sächsisches Transparenzgesetz transparenzpflichtige Stelle, soweit sie nicht kraft Gesetzes unabhängig tätig wird. Jede Person hat gemäß § 1 Abs. 1 Sächsisches Transparenzgesetz Anspruch auf Zugang zu Informationen soweit keine Ausnahme gilt.