Datenschutz-FAQ zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Gesundheitsbereich
01.03.2022
Nach dem Infektionsschutzgesetz müssen Personen, die beispielsweise in Krankenhäusern, Arztpraxen oder ambulanten Pflegediensten tätig sind, ab dem 15. März 2022 entweder geimpft oder genesen sein. Mit der sogenannten einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Gesundheitsbereich sind zahlreiche datenschutzrechtliche Fragen verbunden, zum Beispiel welche Daten verarbeitet werden dürfen, welche Inhalte ein ärztliches Zeugnis haben muss oder ob Kopien von vorgelegten Nachweisen angefertigt werden dürfen.
Zu diesen und weiteren Fragen hat die Sächsische Datenschutzbeauftragte nachfolgende Handreichung veröffentlicht:
Datenschutz-FAQ zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Gesundheitsbereich (PDF-Datei) (aktualisiert am 01.07.2022)
SDB beantwortet häufige Fragen zum Beschäftigtendatenschutz
22.02.2022
Kürzlich war die Sächsische Datenschutzbeauftragte Dr. Juliane Hundert im Podcast von Datenschutz-Praxis zu Gast. Im Mittelpunkt standen Fragen rund um den Beschäftigtendatenschutz, unter anderem zum richtigen Umgang mit Gesundheitsdaten und Krankmeldungen, die datenschutzkonforme Personalakte, Überwachung von Beschäftigten, der Einsatz von Messengern und Mitarbeiterfotos in der Unternehmenskommunikation und vieles mehr.
Europäischer Datenschutztag 2022
17.01.2022
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder lädt zum bereits 16. Europäischen Datenschutztag ein. Thema in diesem Jahr ist "Die Digitale Brieftasche in der EU – Datenschutz-Albtraum oder Meilenstein für die Gestaltung der digitalen Zukunft Europas?" Die Veranstaltung findet am 28. Januar 2022 um 10 Uhr per Livestream statt. Den Link zum Stream sowie Informationen zum Ablauf finden Sie auf der Webseite des Unabhängigen Datenschutzzentrum Saarland.
Amtsantritt
03.01.2022
Die Sächsische Datenschutzbeauftragte Dr. Juliane Hundert hat heute ihre Arbeit in der Dienststelle aufgenommen.
„In den kommenden Wochen werde ich mich mit den einzelnen Tätigkeitsbereichen meiner Behörde befassen. Ich freue mich auf die neuen Aufgaben und die Zusammenarbeit mit meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Gemeinsam werden wir uns für den Datenschutz in Sachsen stark machen und für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eintreten.“
Dr. Juliane Hundert neue Sächsische Datenschutzbeauftragte
21.12.2021
Der Sächsische Landtag hat heute Dr. Juliane Hundert zur Sächsischen Datenschutzbeauftragten gewählt. Ihre Amtszeit beginnt am 1. Januar 2022. Dr. Juliane Hundert ist Juristin und arbeitete seit Januar 2011 als Parlamentarische Beraterin bei der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen des Sächsischen Landtags. Seit 2015 leitete sie das Justiziariat.
Bild: Nach der Vereidigung der Sächsischen Datenschutzbeauftragten: Dr. Juliane Hundert (links) und die Vizepräsidentin des Sächsischen Landtags Andrea Dombois
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