Europäischer Datenschutztag im Rückblick
31.01.2023
Anlässlich des Europäischen Datenschutztages sprachen am 30. Januar 2023 Expertinnen und Experten über das Thema »Der Data Act und die Zukunft des Datenschutzes«. Auf der Website des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit können Sie sich die Aufzeichnung anschauen.
Übermittlung von Meldedaten an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
29.12.2022
Die Einwohnermeldeämter sind verpflichtet, alle vier Jahre die Daten der volljährigen Bürgerinnen und Bürger dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio für einen Abgleich zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen des Abgleichs soll geklärt werden, für welche Wohnungen bislang kein Rundfunkbeitrag gezahlt wird. Dem Beitragsservice werden hierfür Angaben zu Name, Adresse, Doktorgrad, Familienstand und Geburtsdatum sowie der Tag des Einzugs in die Wohnung übermittelt.
Der Meldedatenabgleich hat seine Rechtsgrundlage in § 11 Abs. 5 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Für den Abgleich ist somit weder eine Einwilligung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger erforderlich, noch besteht ein Widerspruchsrecht in Bezug auf die Datenweitergabe durch die Einwohnermeldeämter.
Lässt sich eine volljährige Person keiner bereits beim Beitragsservice angemeldeten Wohnung zuordnen, nimmt der Beitragsservice per Brief Kontakt auf. Die ersten Schreiben werden vom Beitragsservice voraussichtlich ab dem 10. Januar 2023 versendet.
Die Sächsische Datenschutzbeauftragte ist für die datenschutzrechtliche Kontrolle des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservices nicht zuständig. Die datenschutzrechtliche Aufsicht über die Verarbeitung personenbezogener Beitragsdaten beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio obliegt grundsätzlich dem jeweils zuständigen Rundfunkdatenschutzbeauftragten der betroffenen Rundfunkanstalt.
Die Kontaktdaten aller Rundfunkdatenschutzbeauftragte können Sie der Website der Datenschutzkonferenz entnehmen. Für den Freistaat Sachsen ist für die Datenschutzaufsicht über den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice der Rundfunkdatenschutzbeauftragte des MDR die zuständige Aufsichtsbehörde.
Neues Jahr – neue Aufgaben: Sächsische Behörden müssen Transparenzgesetz umsetzen
28.12.2022
Am 1. Januar 2023 tritt das Sächsische Transparenzgesetz in Kraft. Bürgerinnen und Bürger erhalten damit auch in Sachsen ein Informationszugangsrecht. Fortan können sie bei transparenzpflichtigen Stellen die Herausgabe bestimmter Informationen beantragen. Das umfasst beispielsweise Gutachten, Studien, Berichte oder Bescheide. Bis Ende 2026 muss zudem eine Transparenzplattform eingerichtet sein, über die die öffentliche Verwaltung vorhandene Informationen online bereitstellt.
Vollständige Pressemitteilung im Medienservice des Freistaates Sachsen lesen
Neue Version der Orientierungshilfe Telemedien veröffentlicht
07.12.2022
Auf ihrer 104. Konferenz hat die Datenschutzkonferenz (DSK) die geänderte Fassung der Orientierungshilfe (OH) für Anbieter von Telemedien beschlossen. Das Dokument enthält Hilfestellungen für einen datenschutzkonformen Betrieb von Websites und Apps, beispielsweise zum Einsatz von Cookies und zur Gestaltung von Einwilligungsbannern.
Zum Inkrafttreten des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetzes (TTDSG) im Dezember 2021 hatte die DSK die erste Fassung der OH Telemedien 2021 veröffentlicht. Daran schloss sich ein Konsultationsverfahren an. Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wurden entsprechende Anpassungen und Ergänzungen in der Ursprungsversion der Orientierungshilfe vorgenommen. Zudem wurde die OH Telemedien 2019 in die aktuelle Version 1.1 aufgenommen. Eine ausführliche Bewertung der Stellungnahmen findet sich im Auswertungsbericht, der als PDF-Datei auf der DSK-Website abrufbar ist.
Orientierungshilfe Telemedien 2021 Version 1.1 (PDF-Datei auf der Website der Datenschutzkonferenz)
Bewertung der DSK zu Microsoft-Onlinediensten und Forderungen zur Forschung mit Gesundheitsdaten
28.11.2022
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat Forderungen zur Forschung mit Gesundheitsdaten beschlossen.
Zur Pressemitteilung (PDF-Datei auf der Website der Datenschutzkonferenz)
Außerdem befasste sich die DSK auf ihrer 104. Konferenz mit den »Microsoft-Onlinediensten«:
Festlegung der DSK auf Basis eines Berichts der Arbeitsgruppe DSK „Microsoft-Onlinedienste“ vom 24. November 2022 (PDF-Datei auf der Website der Datenschutzkonferenz)
Zusammenfassung der Bewertung der aktuellen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AG DSK „Microsoft-Onlinedienste“) (PDF-Datei auf der Website der Datenschutzkonferenz)