Grundsteuerreform 2022 – Zuständigkeit des BfDI
04.07.2022
Die Grundsteuer zählt zu den wichtigsten Einnahmequellen der Städte und Gemeinden. Mit ihr werden unter anderem Schulen, Kindergärten sowie die Erhaltung und der Ausbau der Infrastruktur finanziert.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2018 die bisherige Rechtslage der Bewertung von Grundstücken für verfassungswidrig erklärt. 2022 startet daher die Umsetzung der Grundsteuerreform, am 1. Juli 2022 war der Startschuss für die Abgabe der Grundsteuererklärung: Nach und nach werden die Grundsteuerwerte neu festgestellt. Dafür müssen alle Immobilieneigentümer und Grundstückseigentümer zwischen dem 01.7.2022 und dem 31.10.2022 eine Steuererklärung für ihre Grundstücke sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft abgeben.
Informationen der sächsischen Steuerverwaltung rund um das Thema Grundsteuer und Grundsteuerreform
Der Vollzug der Steuergesetze erfolgt in erster Linie durch die Länderbehörden, zu denen auch die Finanzämter zählen. Deren datenschutzrechtliche Kontrolle obliegt dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) soweit die Finanzämter personenbezogene Daten im Anwendungsbereich der Abgabenordnung (AO) verarbeiten (§ 32h Absatz 1 AO). Ebenfalls ist der BfDI zuständig für kommunale Steuerämter, soweit diese die Gewerbesteuer und die Grundsteuer festsetzen (§ 32h Absatz 1, § 1 Absatz 2 Nummer 1 AO).
Bei datenschutzrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Grundsteuererklärung wenden Sie sich daher bitte an den BfDI.
FAQ zu Facebook-Fanpages
30.06.2022
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat FAQ zur Nutzung von Facebook-Fanpages (PDF-Datei) veröffentlicht. Verantwortliche die auf dieser Plattform eine Seite betreiben, finden in dem Dokument Antworten auf oft gestellte datenschutzrechtliche Fragen. Die Datenschutzkonferenz weist auch darauf hin, dass die rechtlichen Aspekte sinngemäß ebenso für andere soziale Netzwerke und Plattformen gelten. Im Unterschied zu den Facebook-Fanpages steht eine gerichtliche Klärung aber noch aus.
Nutzung von Videokonferenzsystemen
27.06.2022
In letzter Zeit erhält die Sächsische Datenschutzbeauftragte verstärkt Anfragen von öffentlichen Stellen zu Videokonferenzsystemen. Oftmals sind damit Überlegungen verbunden, die pandemiebedingten Ad-hoc-Lösungen dauerhaft als Arbeitsmittel der Verwaltung einzusetzen. Was dabei datenschutzrechtlich zu beachten ist, lesen Sie im Beitrag über die Nutzung von Videokonferenzsystemen.
Tätigkeitsbericht 2021 veröffentlicht
24.05.2022
Die Sächsische Datenschutzbeauftragte Dr. Juliane Hundert hat heute in Dresden ihren Tätigkeitsbericht für das zurückliegende Jahr vorgestellt. Der Bericht basiert im Wesentlichen noch auf dem Wirken der Datenschutzbehörde unter ihrem Amtsvorgänger Andreas Schurig, dessen Dienstzeit am 31. Dezember 2021 endete.
Tätigkeitsbericht 2021 (PDF-Datei)
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Pressemitteilung (PDF-Datei)
Pressefoto (© SDB / Ronald Bonß)
Start des Zensus 2022 – Einhaltung des Datenschutzes wird kontrolliert
13.05.2022
Am 15. Mai startet in Sachsen mit dem Zensus 2022 eine große Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung. Dazu erklärt die Sächsische Datenschutzbeauftragte Dr. Juliane Hundert:
„In seinem wegweisenden Volkszählungsurteil aus dem Jahr 1983 hat das Bundesverfassungsgericht das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung festgeschrieben. Die Richter haben damit dem Staat bei Bevölkerungsbefragungen klare Grenzen gesetzt. Er muss unter anderem eine Rechtsgrundlage schaffen sowie organisatorische und verfahrensrechtliche Vorkehrungen treffen, damit die erhobenen Daten nicht in falsche Hände gelangen. In der Praxis heißt das beispielsweise, dass statistische Einzelangaben einer befragten Person streng geheim zu halten sind. Sie dürfen nicht an Verwaltungsbehörden oder Private herausgegeben werden. Mit meiner Behörde werde ich beim Zensus 2022 stichprobenartig überprüfen, ob die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Bürgerinnen und Bürger haben schließlich ein Recht darauf, dass der Staat ihre Daten stets rechtskonform verarbeitet.“