FAQ zu Facebook-Fanpages
30.06.2022
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat FAQ zur Nutzung von Facebook-Fanpages (PDF-Datei) veröffentlicht. Verantwortliche die auf dieser Plattform eine Seite betreiben, finden in dem Dokument Antworten auf oft gestellte datenschutzrechtliche Fragen. Die Datenschutzkonferenz weist auch darauf hin, dass die rechtlichen Aspekte sinngemäß ebenso für andere soziale Netzwerke und Plattformen gelten. Im Unterschied zu den Facebook-Fanpages steht eine gerichtliche Klärung aber noch aus.
Nutzung von Videokonferenzsystemen
27.06.2022
In letzter Zeit erhält die Sächsische Datenschutzbeauftragte verstärkt Anfragen von öffentlichen Stellen zu Videokonferenzsystemen. Oftmals sind damit Überlegungen verbunden, die pandemiebedingten Ad-hoc-Lösungen dauerhaft als Arbeitsmittel der Verwaltung einzusetzen. Was dabei datenschutzrechtlich zu beachten ist, lesen Sie im Beitrag über die Nutzung von Videokonferenzsystemen.
Tätigkeitsbericht 2021 veröffentlicht
24.05.2022
Die Sächsische Datenschutzbeauftragte Dr. Juliane Hundert hat heute in Dresden ihren Tätigkeitsbericht für das zurückliegende Jahr vorgestellt. Der Bericht basiert im Wesentlichen noch auf dem Wirken der Datenschutzbehörde unter ihrem Amtsvorgänger Andreas Schurig, dessen Dienstzeit am 31. Dezember 2021 endete.
Tätigkeitsbericht 2021 (PDF-Datei)
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Pressemitteilung (PDF-Datei)
Pressefoto (© SDB / Ronald Bonß)
Start des Zensus 2022 – Einhaltung des Datenschutzes wird kontrolliert
13.05.2022
Am 15. Mai startet in Sachsen mit dem Zensus 2022 eine große Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung. Dazu erklärt die Sächsische Datenschutzbeauftragte Dr. Juliane Hundert:
„In seinem wegweisenden Volkszählungsurteil aus dem Jahr 1983 hat das Bundesverfassungsgericht das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung festgeschrieben. Die Richter haben damit dem Staat bei Bevölkerungsbefragungen klare Grenzen gesetzt. Er muss unter anderem eine Rechtsgrundlage schaffen sowie organisatorische und verfahrensrechtliche Vorkehrungen treffen, damit die erhobenen Daten nicht in falsche Hände gelangen. In der Praxis heißt das beispielsweise, dass statistische Einzelangaben einer befragten Person streng geheim zu halten sind. Sie dürfen nicht an Verwaltungsbehörden oder Private herausgegeben werden. Mit meiner Behörde werde ich beim Zensus 2022 stichprobenartig überprüfen, ob die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Bürgerinnen und Bürger haben schließlich ein Recht darauf, dass der Staat ihre Daten stets rechtskonform verarbeitet.“
Offizielle Amtsübergabe
06.05.2022
Anlässlich der feierlichen Amtsübergabe hat die Sächsische Datenschutzbeauftragte Dr. Juliane Hundert auf die herausragende gesellschaftliche Bedeutung des Datenschutzes hingewiesen:
»Datenschutz ist nichts Nebensächliches oder Randständiges. Er ist ein unverzichtbarer Bestandteil eines rechtsstaatlichen, sich selbstbeschränkenden Gemeinwesens. Dies zu erkennen und anzuerkennen bedurfte einiger Jahrzehnte des Lernens, auch einiger wegweisender Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs. Wenn wir heute mit der Amtsübergabe von Andreas Schurig auf mich die Rolle der unabhängigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde im Freistaat Sachsen würdigen, dann geschieht dies vor diesem Hintergrund: Datenschutz und eine unabhängige Aufsichtsbehörde gehören zu einem freiheitlichen Rechtsstaat wie eine unabhängige Justiz oder eine unparteiische Verwaltung.«