Europäischer Datenschutztag 2022
17.01.2022
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder lädt zum bereits 16. Europäischen Datenschutztag ein. Thema in diesem Jahr ist "Die Digitale Brieftasche in der EU – Datenschutz-Albtraum oder Meilenstein für die Gestaltung der digitalen Zukunft Europas?" Die Veranstaltung findet am 28. Januar 2022 um 10 Uhr per Livestream statt. Den Link zum Stream sowie Informationen zum Ablauf finden Sie auf der Webseite des Unabhängigen Datenschutzzentrum Saarland.
Amtsantritt
03.01.2022
Die Sächsische Datenschutzbeauftragte Dr. Juliane Hundert hat heute ihre Arbeit in der Dienststelle aufgenommen.
„In den kommenden Wochen werde ich mich mit den einzelnen Tätigkeitsbereichen meiner Behörde befassen. Ich freue mich auf die neuen Aufgaben und die Zusammenarbeit mit meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Gemeinsam werden wir uns für den Datenschutz in Sachsen stark machen und für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eintreten.“
Dr. Juliane Hundert neue Sächsische Datenschutzbeauftragte
21.12.2021
Der Sächsische Landtag hat heute Dr. Juliane Hundert zur Sächsischen Datenschutzbeauftragten gewählt. Ihre Amtszeit beginnt am 1. Januar 2022. Dr. Juliane Hundert ist Juristin und arbeitete seit Januar 2011 als Parlamentarische Beraterin bei der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen des Sächsischen Landtags. Seit 2015 leitete sie das Justiziariat.
Bild: Nach der Vereidigung der Sächsischen Datenschutzbeauftragten: Dr. Juliane Hundert (links) und die Vizepräsidentin des Sächsischen Landtags Andrea Dombois
© Sächsischer Landtag / Floss
Weihnachtsgruß
15.12.2021
Zum 31. Dezember 2021 endet die Amtszeit des Sächsischen Datenschutzbeauftragten Andreas Schurig. In seinem Weihnachtsgruß blickt er auf schlagzeilenträchtige Fälle zurück und skizziert Datenschutz-Themen der Zukunft.
TTDSG tritt in Kraft: Website-Inhaber und App-Anbieter müssen ihre Angebote prüfen
30.11.2021
Ab 1. Dezember 2021 gilt in Deutschland das Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien – kurz das TTDSG. Der Gesetzgeber setzt damit verspätet die seit dem Jahr 2002 geltende europäische ePrivacy-Richtline in deutsches Recht um. In der Vergangenheit haben bereits Gerichte für eine richtlinienkonforme Auslegung des bislang geltenden Rechts gesorgt. Das „Planet49“-Urteil des Bundesgerichtshofs ist ein Beleg dafür. Mit Inkrafttreten des TTDSG ändern sich die datenschutzrechtlichen Regeln also nicht wesentlich.
Das TTDSG fordert im Grundsatz eine Einwilligung des Nutzers, wenn der Website-Inhaber oder App-Anbieter Cookies und andere Objekte (z. B. Werbe-IDs) auf einem Endgerät speichern oder auslesen möchte. Ausnahmen von diesem Einwilligungserfordernis sind eng begrenzt auf eine unbedingte Erforderlichkeit, damit der Anbieter einen vom Nutzer ausdrücklich gewünschten Telemediendienst zur Verfügung stellen kann.
Einer weiten Auslegung dieser Ausnahmen werden die Aufsichtsbehörden entschieden entgegentreten, zumal das Setzen und Auslesen von Cookies und anderen Informationen in vielen Fällen auch mit einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten verbunden ist und damit nach den strengen Maßstäben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu bewerten ist. Eine Überarbeitung der „Orientierungshilfe Telemedien“, die zu einzelnen Punkten der Rechtsanwendung konkrete Hilfestellungen bietet, wird – nach Abstimmung der Datenschutzbehörden – in Kürze veröffentlicht.
Betreiber von Websites und Apps sollten die Verwendung von Cookies und anderen Technologien dringend überprüfen. Insbesondere ist die genaue Ausgestaltung der Technologien und deren Notwendigkeit einer Revision zu unterziehen. Art und Dauer der Speicherung sowie die nachgelagerte Verarbeitung müssen den Anforderungen an TTDSG und DSGVO entsprechen. Verantwortliche sollten im Zweifelsfall und in Anbetracht der wachsenden Einwilligungsmüdigkeit vieler Nutzerinnen und Nutzer erwägen, auf bestimmte Techniken zu verzichten.
Eingehende Beschwerden zu Verstößen gegen die Vorgaben werden beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten genau geprüft und notwendige Veränderungen durchgesetzt.
Ergänzung vom 21.12.2021
Orientierungshilfe Telemedien 2021 (PDF-Datei auf der Website der Datenschutzkonferenz)
Pressemitteilung zur neuen Orientierungshilfe (PDF-Datei auf der Website der Datenschutzkonferenz)