Zulässigkeit von Ausweiskopien bei der Ausgabe von FFP2-Masken durch Apotheken
16.02.2021
Gemäß der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung erhalten anspruchsberechtigte Personen bei Apotheken vergüngstigte oder kostenfreie FFP2-Masken. Personenbezogene Daten dürfen dabei nur im erforderlichen Umfang verarbeitet werden. Weitere Details, insbesondere zur Zulässigkeit von Ausweiskopien, sind in folgendem Dokument zusammengefasst: