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Zulässigkeit von Ausweiskopien bei der Ausgabe von FFP2-Masken durch Apotheken

16.02.2021

Gemäß der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung erhalten anspruchsberechtigte Personen bei Apotheken vergüngstigte oder kostenfreie FFP2-Masken. Personenbezogene Daten dürfen dabei nur im erforderlichen Umfang verarbeitet werden. Weitere Details, insbesondere zur Zulässigkeit von Ausweiskopien, sind in folgendem Dokument zusammengefasst:

Ausgabe von FFP-2 Masken durch Apotheken (PDF-Datei)