Coronatest als Voraussetzung für Schulbesuch
25.05.2021
Nach der aktuellen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung ist der Zutritt zur Schule untersagt, wenn nicht durch einen Test nachgewiesen wird, dass keine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht. Diesbezüglich gibt es aus datenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken. Die Einzelheiten können Sie der nachfolgenden PDF-Datei entnehmen.
Befreiung von der Pflicht eine Mund-Nasenbedeckung bzw. einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen – Informationen zum Datenschutz
13.04.2021
Die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 29. März 2021 enthält Regelungen zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung. Unter gewissen Voraussetzungen können Personengruppen von der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes befreit sein. Was in diesem Zusammenhang datenschutzrechtlich im Umgang mit Attesten zu beachten ist, finden Sie in nachfolgender Information.
Gesundheitsdatenverarbeitung durch die Privatwirtschaft in der Corona-Pandemie
31.03.2021
Dürfen Restaurant- oder Veranstaltungsbesuche davon abhängig gemacht werden, dass Besucher eine Anti-Corona-Impfung oder eine überstandene Infektion nachweisen bzw. ein negatives Testergebnis vorlegen können?
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat sich mit dieser Frage befasst und eine Entschließung veröffentlicht.
Zulässigkeit von Ausweiskopien bei der Ausgabe von FFP2-Masken durch Apotheken
16.02.2021
Gemäß der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung erhalten anspruchsberechtigte Personen bei Apotheken vergüngstigte oder kostenfreie FFP2-Masken. Personenbezogene Daten dürfen dabei nur im erforderlichen Umfang verarbeitet werden. Weitere Details, insbesondere zur Zulässigkeit von Ausweiskopien, sind in folgendem Dokument zusammengefasst:
Der Sächsische Datenschutzbeauftragte befindet sich bis auf weiteres im Pandemiemodus
Im Zusammenhang mit den allgemeinen Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie hat auch der Sächsische Datenschutzbeauftragte (SDB) Vorkehrungen zur Einschränkung sozialer Kontakte und zur Reduzierung eines Infektionsrisikos getroffen.
Dadurch kann es in der Behörde des Sächsischen Datenschutzbeauftragten zu Einschränkungen bei der Erreichbarkeit und zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Vorgängen kommen. Bürgerinnen und Bürger, Betroffene sowie Verantwortliche können sich weiterhin über die Internetpräsenz (https://www.saechsdsb.de/n-kontakt) oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten wenden.
Angesichts der Einschränkungen des öffentlichen Lebens sowie der Beeinträchtigung von Abläufen in Wirtschaft und Verwaltung wird der Sächsische Datenschutzbeauftragte im Rahmen seiner behördlichen Tätigkeit Fristen gegenüber Verantwortlichen und Betroffenen unter Berücksichtigung der Besonderheiten angemessen handhaben.
Dresden, 21. September 2020