Datenschutz-Aufsichtsbehörden: Ergänzende Prüfungen und Maßnahmen trotz neuer EU-Standardvertragsklauseln für Datenexporte nötig
22.06.2021
Mit Durchführungsbeschluss vom 4. Juni 2021 hat die Europäische Kommission neue Standardvertragsklauseln erlassen, die eine rechtskonforme Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer ermöglichen sollen. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder weist wie auch der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) darauf hin, dass auch bei Verwendung der neuen EU-Standardvertragsklauseln eine Prüfung der Rechtslage im Drittland und zusätzlicher ergänzender Maßnahmen erforderlich ist. Details dazu finden Sie in der nachfolgenden Pressemitteilung.
Pressemitteilung (PDF-Datei)