Der Sächsische Datenschutzbeauftragte

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Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Datenschutzaufsicht PDF Drucken E-Mail
Der Europäische Gerichtshof stellt in seinem heutigen Urteil fest, dass die Datenschutzaufsicht über die Privatwirtschaft in Deutschland nicht unabhängig ist und den Anforderungen der EG-Datenschutzrichtlinie nicht genügt. Dies gilt auch für die Rechtsaufsicht der Sächsischen Staatsregierung über den Sächsischen Datenschutzbeauftragten gemäß § 30a Satz 2 SächsDSG. Das Urteil finden Sie im Internetangebot des EuGH: http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/gettext.pl?where=〈=de&num=79899690C19070518&doc=T&ouvert=T&seance=ARRET