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Bericht an den Sächsischen Landtag zur Beobachtung der Organisierten Kriminalität durch das Landesamt für Verfassungsschutz
Bericht an den Sächsischen Landtag gemäß § 30 Abs. 2 SächsDSG zur Beobachtung der Organisierten Kriminalität durch das Landesamt für Verfassungsschutz nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen vom 21. Juli 2005
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