Der Sächsische Datenschutzbeauftragte

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Presseerklärung des Sächsischen Datenschutzbeauftragten zu einer vorgesehenen Haushaltsabgabe für Rundfunkgebühren E-Mail
Intensive Nutzung von Melderegisterdaten zu Rundfunkgebührenzwecken wegen vorgesehener Haushaltsabgabe ist unverhältnismäßig
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