| Vernichtung vertraulicher Papierdokumente |
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Was ist bei der datenschutzgerechten Vernichtung vertraulicher Papierdokumente zu beachten? Ein verbreiteter Ansatz orientiert sich an der Partikelgröße, die bei der Zerkleinerung von Informationsträgern entstehen. Dazu definiert die DIN 32757 ("Büro- und Datentechnik - Vernichten von Informationsträgern - Anforderungen und Prüfungen an Maschinen und Einrichtungen") das im Einzelfall erforderliche Sicherheitsmaß bei der Vernichtung in fünf Sicherheitsstufen (S1 bis S5): Sicherheitsstufe 1 bei Streifenschnitt: max. 12 mm Streifenbreite bei Cross Cut: max. 1000mm² Partikelfläche empfohlen für allgemeines Schriftgut Sicherheitsstufe 2 bei Streifenschnitt: max. 6 mm Streifenbreite bei Cross Cut: max. 400mm² Partikelfläche empfohlen für internes, nicht besonders vertrauliches Schriftgut Sicherheitsstufe 3 bei Streifenschnitt: max. 2 mm Streifenbreite bei Cross Cut: max. 4 mm Breite auf max. 60 mm Partikellänge (240mm² Partikelfläche) empfohlen für vertrauliches Schriftgut Sicherheitsstufe 4 Cross Cut: max. 2 mm Breite auf max. 15 mm Partikellänge (30mm² Partikelfläche) empfohlen für geheimes Schriftgut Sicherheitsstufe 5 Cross Cut: max. 0,8 mm Breite auf max. 15 mm Partikellänge (12mm² Partikelfläche) zerkleinerte Asche, Suspension, Lösung oder Fasern empfohlen für streng geheimes Schriftgut (maximale Sicherheitsanforderungen) Für die datenschutzgerechte Vernichtung vertraulicher Papierdokumente wäre nach DIN 32757 mindestens ein Schredder der Stufe S3 zu verwenden oder ggf. zu beschaffen. Weitere Hinweise finden Sie in der Musterlösung zur Datenträgervernichtung. |