| Was ist eigentlich Datenschutz? |
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Wer in einer Gesellschaft mit anderen Menschen zusammen lebt, erfährt und gewährt Eingriffe in seine Privatsphäre.
Er muss damit rechnen, dass er bei Anderen Eindrücke hinterlässt, dass Informationen über ihn gesammelt werden, dass er persönliche Daten preisgeben muss. Aber er hat einen Anspruch darauf, grundsätzlich zu bestimmen, was mit seinen Daten geschieht. Dies gehört – durch Grundgesetz und Bundesverfassungsgericht verbrieft - zu seiner Würde als Mensch und zu seiner Handlungsfreiheit. Die Freiheit des Einzelnen steht an vorderster unaufgebbarer Stelle im Wertekanon unserer Demokratie. Dies haben alle zu achten, die Daten über Menschen sammeln.
So muss eine Behörde, die für ihr legitimes Handeln geeignete, erforderliche und zumutbare Informationen über Menschen sammeln will, sich dazu auf eine gesetzliche, d. h. in einem öffentlichen Verfahren demokratisch legitimierte Grundlage stützen können. Sie muss ihr Handeln überschaubar machen (Transparenzgebot). Jeder muss sich in einem freien Land darauf verlassen können, dass er nicht unrechtmäßig beobachtet oder gar ausgeforscht wird. Auch Unternehmen, die vertraglich legitimiert Daten über Personen verarbeiten, haben Regeln einzuhalten. Die Verarbeitung ist offenzulegen, vertragliche Regelungen sind verständlich zu gestalten, gesetzliche Schranken einzuhalten. Das Sammeln und Verarbeiten von Informationen über Menschen gewinnt immer mehr an Bedeutung. Wer in einer Gesellschaft mit anderen Menschen zusammenlebt, muss aber die Gewissheit haben, dass seine Privatsphäre geachtet wird.
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