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Presseerklärung vom 16. Dezember 2011 zur Vorstellung des 15. Tätigkeitsberichtes für den öffentlichen sowie des 5. Tätigkeitsberichts für den nicht-öffentlichen Bereich |
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Freitag, den 16. Dezember 2011 um 10:15 Uhr |
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Der Sächsische Datenschutzbeauftragte, Andreas Schurig, stellt für den öffentlichen und den nicht-öffentlichen Bereich die jeweiligen Tätigkeitsberichte für die zurückliegenden Berichtszeiträume vor. Die Berichte enthalten Beiträge zur Rechtsprechung, zu Entwicklungen im Datenschutzrecht, zur Gesetzgebung, zur Datensicherheit und nicht zuletzt zu Petitionen und Prüfvorgängen bei der sächsischen Verwaltung und bei sächsischen Unternehmen.
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Donnerstag, den 15. September 2011 um 14:00 Uhr |
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In den letzten Tagen wurde wiederholt die Kontrollzuständigkeit des Sächsischen Datenschutzbeauftragten hinsichtlich polizeilicher und staatsanwaltschaftlicher Ermittlungshandlungen in Zweifel gezogen, denen richterliche Anordnungen folgten. Dazu erklärt der Sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig:
"Ich nehme gewichtige Kritik wie die des Präsidenten des Sächsischen Oberlandesgerichtes ernst, der darin einen Verstoß gegen das Gewaltenteilungsprinzip sieht, auch wenn ich diesen Vorwurf nicht teile. Ich verwahre mich aber gegen unseriöse Kritik, die meiner Behörde fachliche Inkompetenz unterstellt, oder gegen den Vorwurf, ich habe eigentlich die Richter treffen wollen.
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