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Presseerklärung des Sächsischen Datenschutzbeauftragten zu einer vorgesehenen Haushaltsabgabe für Rundfunkgebühren |
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Freitag, den 02. Juli 2010 um 12:32 Uhr |
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Intensive Nutzung von Melderegisterdaten zu Rundfunkgebührenzwecken wegen vorgesehener Haushaltsabgabe ist unverhältnismäßig
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Ein modernes Datenschutzrecht für das 21. Jahrhundert |
Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder haben auf ihrer letzten Konferenz im März in Stuttgart ein Eckpunktepapier mit dem o. g. Titel erarbeitet, das nunmehr der Öffentlichkeit vorgestellt wird .
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