Der Sächsische Datenschutzbeauftragte

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Datenschutz
Presseerklärung des Sächsischen Datenschutzbeauftragten zu einer vorgesehenen Haushaltsabgabe für Rundfunkgebühren
Freitag, den 02. Juli 2010 um 12:32 Uhr
Intensive Nutzung von Melderegisterdaten zu Rundfunkgebührenzwecken wegen vorgesehener Haushaltsabgabe ist unverhältnismäßig
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Ein modernes Datenschutzrecht für das 21. Jahrhundert

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder haben auf ihrer letzten Konferenz im März in Stuttgart ein Eckpunktepapier mit dem o. g. Titel erarbeitet, das nunmehr der Öffentlichkeit vorgestellt wird .
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